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VGH Bayern, 24.10.1996 - 2 B 94.3416 |
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Papierfundstellen
- BayVBl 1997, 758
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.1996 - 2 B 94.3416
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 32, 173 ; 36, 248; 44, 236; 50, 282), der der Senat schon wiederholt gefolgt ist, kann der Nachbar aber mit Erfolg eine Baugenehmigung anfechten, wenn diese dazu führt, daß der Bauherr zur wegemäßigen Erschließung ein Notwegrecht über das Grundstück des Nachbarn in Anspruch nehmen muß (wohl einhellige Meinung;… vgl. Schwarzer, BayBO , 2. Auflage 1992, Anm. 8 zu Art. 4; Simon Anm. 2.3 zu Art. 78; Koch/Molodovky/Rahm Anm. 8.4.3 zu Art. 4; Jäde in Birkl, Nachbarschutz im Bau-, Umwelt- und Zivilrecht, Teil A RdNr. 46).Wird durch eine Baugenehmigung den Klägern rechtswidrig die Duldung eines Notwegrechts aufgezwungen, so liegt darin ein von der Baugenehmigung ausgehender Angriff auf das Eigentum der Kläger, der von öffentlich-rechtlicher Qualität ist und gegen den sich dementsprechend auch ein öffentlich-rechtlicher Abwehr- oder Beseitigungsanspruch der Kläger richtet, der vor den Verwaltungsgerichten durchzusetzen ist (BVerwGE 50, 282/286).
Darin liegt, wenn die Baugenehmigung objektiv rechtswidrig ist, ein vom öffentlichen Recht ausgehender Eingriff in das Eigentum, gegen den sich der Betroffene mit den Rechtsbehelfen des öffentlichen Rechts wehren kann (BVerwGE 50, 282/289 ff.).
- BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65
Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.1996 - 2 B 94.3416
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 32, 173 ; 36, 248; 44, 236; 50, 282), der der Senat schon wiederholt gefolgt ist, kann der Nachbar aber mit Erfolg eine Baugenehmigung anfechten, wenn diese dazu führt, daß der Bauherr zur wegemäßigen Erschließung ein Notwegrecht über das Grundstück des Nachbarn in Anspruch nehmen muß (wohl einhellige Meinung;… vgl. Schwarzer, BayBO , 2. Auflage 1992, Anm. 8 zu Art. 4; Simon Anm. 2.3 zu Art. 78; Koch/Molodovky/Rahm Anm. 8.4.3 zu Art. 4; Jäde in Birkl, Nachbarschutz im Bau-, Umwelt- und Zivilrecht, Teil A RdNr. 46). - BVerwG, 11.11.1970 - IV C 102.67
Klage des Inhabers eines Wassertriebwerks gegen Minderung des Wasserzuflusses - …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.1996 - 2 B 94.3416
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 32, 173 ; 36, 248; 44, 236; 50, 282), der der Senat schon wiederholt gefolgt ist, kann der Nachbar aber mit Erfolg eine Baugenehmigung anfechten, wenn diese dazu führt, daß der Bauherr zur wegemäßigen Erschließung ein Notwegrecht über das Grundstück des Nachbarn in Anspruch nehmen muß (wohl einhellige Meinung;… vgl. Schwarzer, BayBO , 2. Auflage 1992, Anm. 8 zu Art. 4; Simon Anm. 2.3 zu Art. 78; Koch/Molodovky/Rahm Anm. 8.4.3 zu Art. 4; Jäde in Birkl, Nachbarschutz im Bau-, Umwelt- und Zivilrecht, Teil A RdNr. 46).
- VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.841
Nachbarklage
Auch wenn es sich bei den Bestimmungen über die Erschließung eines Baugrundstückes nicht um allgemein nachbarschützende Vorschriften handele, so liege darin gleichwohl ein von der Baugenehmigung ausgehender Angriff auf das Eigentum der Klägerin vor, der von öffentlich-rechtlicher Qualität sei und gegen den sich dementsprechend auch ein öffentlich-rechtlicher Abwehr- und Beseitigungsanspruch der Klägerin richte (BayVGH, B. v. 24.10.1996 - 2 B 94.3416).Darin liege, wenn die Baugenehmigung - wie hier - objektiv rechtswidrig sei, ein vom öffentlichen Recht ausgehender Eingriff in das Eigentum, gegen den sich der Betroffene mit der Anfechtungsklage wehren könne (BayVGH v. 24.10.1996 aaO).
Würde eine notwegerhebliche rechtswidrige Baugenehmigung bestandskräftig, so könnte die Ordnungsmäßigkeit der Benutzung im Sinne des § 917 Abs. 1 BGB gleichwohl aus diesem Grunde nicht mehr in Frage gestellt werden (BayVGH, B.v. 24.10.1996 - 2 B 94.3416 - BayVBl. 1997, 758, 759 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12
Nutzungsuntersagung bei fehlender Erschließung; Notwegerecht; Anordnung der …
Der Notweg stellt seiner Rechtsnatur nach nur eine vorübergehende Lösung "bis zur Behebung des Mangels" dar; auch wäre die Forderung nach einer rechtlichen Sicherung überflüssig, wenn bereits ein Notwegerecht nach § 917 Abs. 1 BGB genügen würde (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24.10.1996 - 2 B 94.3416 -, BayVBl 1997, 758). - VG Würzburg, 25.06.2009 - W 5 K 08.2215
Vorbescheid; Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts auf Widerspruch …
Die Annahme oder die Verneinung einer gesicherten Erschließung betrifft daher in einem solchen Fall fraglos Nachbarrechte (vgl. z.B. VG Ansbach, U.v. 23.03.2007, AN 3 K 06.01837; BayVGH, B.v. 24.10.1996, 2 B 94.3416, BayVBl. 1997, S. 758).Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) insbesondere im Beschluss vom 24. Oktober 1996 (2 B 94.3416, BayVBl. 1977, S. 758, m.w.N.) überzeugend dargelegt hat, ist der Notweg (wie schon der Name sagt) seiner Rechtsnatur nach nur eine vorübergehende Lösung "bis zur Behebung des Mangels"; er ist ein Notbehelf, wenn einem Grundstück die Verbindung mit einem öffentlichen Weg schlechthin fehlt, er löst die Interessenkollision zweier Grundstückseigentümer und bewahrt den einen davor, sein Grundstück überhaupt nicht (mehr) nutzen zu können, während es dem andern die Beeinträchtigung seines Eigentums im notwendigen Mindestumfang zumutet.
Der BayVGH weist im genannten Beschluss (24.10.1996, a.a.O.) vor allem darauf hin, dass die Baugenehmigungsbehörde mit der Bejahung einer gesicherten Erschließung, die auf ein bloßes Notwegerecht begründet ist, ein zivilrechtlich fragliches und unter den Vorbehalt des § 917 Abs. 1 BGB gestelltes Notwegerecht zu Lasten des Verpflichteten gewissermaßen zementieren würde, weil nach Bestandskraft einer rechtswidrigen, auf das Notwegerecht gestützten Baugenehmigung die Ordnungsmäßigkeit der Benutzung i.S.d. § 917 Abs. 1 BGB nicht mehr unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung in Frage gestellt werden darf (…vgl. Palandt, BGB 68. Aufl., § 917 Rd.Nr. 4).
- VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
Baugenehmigung; Einvernehmen; Bahnwärterhaus; Büronutzung; Fachplanung; …
Ein Notwegerecht stellt indes keine rechtlich gesicherte Zufahrt dar (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.1996 - 2 B 94.3416 - BayVBl 1997, 758). - VGH Bayern, 22.01.2010 - 14 B 08.887
Nachbarschutz; Erschließung; Notwegerecht; Rücksichtnahmegebot; geschützter …
Sollte die Baugenehmigung den Klägern rechtswidrig die Duldung eines Notwegerechts im Sinn des § 917 Abs. 1 BGB aufzwingen, läge darin nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein von der Baugenehmigung ausgehender Angriff auf das Eigentum der Kläger, der von öffentlich-rechtlicher Qualität ist und gegen den sich dementsprechend auch ein öffentlich-rechtlicher Abwehr- oder Beseitigungsanspruch der Klägerin richtet (BVerwG vom 26.3.1976 BVerwGE 50, 282 und vom 4.6.1996 BayVBl. 1997, 23; BayVGH vom 24.10.1996 BayVBl. 1997, 758). - VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 18.1454
Nachbarklage eines Sondereigentümers - Neubau eines Bürogebäudes
Würde eine notwegerhebliche rechtswidrige Baugenehmigung bestandskräftig, so könnte die Ordnungsmäßigkeit der Benutzung im Sinne des § 917 Abs. 1 BGB gleichwohl aus diesem Grunde nicht mehr in Frage gestellt werden (BayVGH, B.v. 24.10.1996 - 2 B 94.3416 - BayVBl. 1997, 758, 759 m.w.N.). - VG München, 12.11.2019 - M 1 K 18.3848
Zur Erschließung eines Grundstück hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und der …
Eine Notleitung stellt gerade nur eine vorübergehende Lösung dar, die nur im Notfall greifen, jedoch nicht als dauerhafte Erschließung dienen kann (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 24.10.1996 - 2 B 94.3416 - BeckRS 1997, 22030). - VGH Bayern, 14.02.2001 - 26 B 97.462
Schriftformerfordernis für eine wirksame Baugenehmigung; Benachrichtung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 21.01.2014 - 1 CS 13.2388
Anbau einer Garage an 1926 genehmigtes Wohngebäude; fehlende Erschließung im …
Außerdem wären für den Fall, dass man das Notwegerecht als ausreichende Erschließung ansehen würde, die Regelungen in Art. 4 Abs. 2 und 3 BayBO entbehrlich (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.1996 - 2 B 94.3416 - BayVBl 1997, 758). - VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 19.21
Fehlende Klagebefugnis des Sondereigentümers
Würde eine notwegerhebliche rechtswidrige Baugenehmigung bestandskräftig, so könnte die Ordnungsmäßigkeit der Benutzung im Sinne des § 917 Abs. 1 BGB gleichwohl aus diesem Grunde nicht mehr in Frage gestellt werden (BayVGH, B.v. 24.10.1996 - 2 B 94.3416 - BayVBl. 1997, 758, 759 m.w.N.). - VG München, 05.02.2018 - M 8 K 17.1285
Erfolglose Nachbarklage gegen Notfallunterkünfte für Asylbewerber
- VG Ansbach, 31.01.2019 - AN 17 S 18.02454
Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn - Einbau von Wohnungen in leerstehendes …
- FG München, 21.12.2010 - 4 V 3049/10
Stichtagsprinzip bei Bestimmung der maßgeblichen Fassung des Baugesetzbuchs für …
- VG Würzburg, 22.07.2014 - W 4 K 14.137
Bauherrnklage; Umbau Rinderstall in Schweinestall; ausreichende Erschließung
- VG Regensburg, 29.03.2022 - RN 6 K 20.620
Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus mit Parkebene
- VG München, 26.09.2016 - M 8 K 15.3757
Anforderungen an die für einen Bauantrag erforderlichen Unterlagen
- VGH Bayern, 15.05.2023 - 2 ZB 22.987
Nutzungsänderung eines Vereinsheims im Außenbereich, (Kein) Bild der …
- VG München, 24.11.2020 - M 1 K 17.5873
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für eine Wanderhütte
- VG Augsburg, 11.10.2010 - Au 5 K 10.869
Nachbarklage; Erschließung; Notwegerecht
- VG München, 13.07.2010 - M 1 K 10.700
Nachbarklage gegen Vorbescheid; Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung; …
- VG Augsburg, 05.04.2012 - Au 5 K 10.2000
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung
- VG München, 23.11.2010 - M 1 K 10.3439
Nachbarklage gegen Genehmigung eines Getränkegroßhandels im faktischen Dorfgebiet
- VG Dessau, 04.11.2004 - 2 A 371/02